Ziele der LAG
Das satzungsgemäße und politische Interesse der LAG ist darauf gerichtet, der zunhemenden physischen, psychischen und materiellen Verelendung des Klientel z.B. durch Arbeitslosigkeit, Sozialabbau, extreme Wohnungsnot, Verschuldung und aller Formen von Suchterkrankung entgegenzuwirken. Erfolge sind nach Affassung der Landesarbeitsgemeinschaft der Sozialarbeiterinnen und Sozailarbeiter des Sozialen Dienstes der Justiz Sachsen-Anhalt im Zusammenwirken mit anderen betroffenen Gruppierungen, Institutionen, mit engagierten Bürgerinnen und Bürgern sowie aufgeschlossenen Politikerinnen und Politikern möglich.
Die LAG hat die Aufgabe, die Möglichkeiten der Beratung und Hilfe für straffällig gewordenen Menschen zu verbessern und fachliche sowie sich daraus ergebene berufspolitische Belange der im Sozialen Dienst der Justiz Beschäftigten wahrzunehmen, zu koordinieren und weiterzuentwickeln.